Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich Lebensmittel, keine Arzneimittel. Was daraus folgt — und welche Empfehlung in diesem Feld tatsächlich gut belegt ist.
Was Nahrungsergänzungsmittel rechtlich sind
Die Verbraucherzentrale stellt den Ausgangspunkt klar: „Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich gesehen Lebensmittel, keine Medikamente.“ Und weiter: „Es ist nicht ihre Aufgabe, gegen Krankheiten zu helfen.“
Daraus folgt ein Punkt, der beim Kauf regelmäßig unterschätzt wird:
„Keine Zulassung von Nahrungsergänzungsmitteln notwendig.“ Die Produkte müssen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) lediglich angezeigt werden. Und: „Für die Einhaltung ist alleine der Hersteller verantwortlich.“
Wer eine Bestätigung des BVL als Prüfsiegel liest, liegt falsch: „Das Schreiben des BVL ist lediglich eine Eingangsbestätigung für die Anzeige. Es ist keine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung.“
Eine Prüfung findet erst später statt — „nur dann, wenn die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort … eine Routinekontrolle vornehmen oder wenn ein Nahrungsergänzungsmittel auffällig geworden ist“.
Warum „Lebensmittel“ nicht „harmlos“ heißt
Ein verbreiteter Fehlschluss lautet: Weil Nahrungsergänzungsmittel keine Arzneimittel sind, können sie auch nicht schaden. Die Verbraucherzentrale widerspricht dem ausdrücklich:
„Trotzdem können sie aus verschiedensten Gründen gesundheitlich riskant sein.“
Und sie benennt den wichtigsten Grund: „Die Gefahr steigt vor allem, wenn Sie zusätzlich tatsächliche Medikamente einnehmen (Wechselwirkungen).“
Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte ein Präparat also vorher ärztlich oder in der Apotheke besprechen.
Folat und Folsäure — nicht dasselbe Wort für dasselbe
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) unterscheidet beides: „Die synthetisch hergestellte Form des Vitamins Folat wird als ‚Folsäure‘ bezeichnet.“ Folat ist die natürlich vorkommende Form in Lebensmitteln, Folsäure die synthetische in Präparaten.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung nennt denselben Unterschied und den Grund, warum er auf dem Etikett zählt: „Die industriell hergestellte Form wird Folsäure genannt … Mit dem Begriff ‚Folat-Äquivalente‘ wird die unterschiedliche Bioverfügbarkeit und Umwandlungsrate von Folatverbindungen und der synthetischen Folsäure berücksichtigt.“
Deshalb steht auf Empfehlungen „Folat-Äquivalente“ und nicht einfach „Folat“: Die beiden Formen werden vom Körper unterschiedlich gut verwertet, und die Angabe rechnet das ein.
Die empfohlene Zufuhr über die Nahrung beziffert das BfR so:
- Kinder ab 13 Jahren, Jugendliche und Erwachsene: 300 Mikrogramm Folatäquivalente pro Tag
- Schwangere: 550 Mikrogramm pro Tag
- Stillende: 450 Mikrogramm pro Tag
Wichtig für die Einordnung: „Normalerweise kann die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlene Menge an Folat über eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung … gedeckt werden.“ Gute Folatquellen nennt das BfR ebenfalls — darunter Grünkohl, Feldsalat, Brokkoli, Linsen, Erdnüsse, Hühnerei, Orangen, Käse und Vollkornbrot.
Die eine gut belegte Empfehlung
Es gibt in diesem Feld eine Empfehlung, die auf einer klaren Belegbasis steht und sich auf einen genau umrissenen Personenkreis bezieht. Das BfR formuliert sie so:
Frauen, die schwanger werden wollen oder könnten, sollten ein Präparat mit 400 Mikrogramm synthetischer Folsäure einnehmen.
„Die Einnahme sollte mindestens vier Wochen vor einer Schwangerschaft begonnen und bis zum Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels fortgeführt werden.“
Diese Empfehlung steht nicht allein. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung führt sie als Fußnote zu ihren Referenzwerten in nahezu demselben Wortlaut: „Frauen, die schwanger werden wollen oder könnten, sollen zusätzlich zu einer folatreichen Ernährung 400 μg synthetische Folsäure/Tag oder äquivalente Dosen anderer Folate in Form eines Präparats einnehmen, um Neuralrohrdefekten vorzubeugen. Diese zusätzliche Einnahme eines Folsäure- oder Folatpräparats sollte mindestens 4 Wochen vor Beginn der Schwangerschaft anfangen und während des 1. Drittels der Schwangerschaft beibehalten werden.“
Zwei Behörden beziehungsweise Fachgesellschaften, dieselbe Zahl, derselbe Zeitraum — und in der DGE-Formulierung steht zusätzlich das Wort, auf das es ankommt: zusätzlich zu einer folatreichen Ernährung, nicht anstelle davon.
Die DGE benennt auch, was auf dem Spiel steht: „Insbesondere bei einer unzureichenden Folat-Versorgung in der Schwangerschaft besteht ein erhöhtes Risiko für angeborene Fehlbildungen, die das Gehirn und/oder das Rückenmark des Kindes betreffen wie v. a. der ‚offene Rücken‘.“
Der Grund liegt im Zeitpunkt. Das Neuralrohr — die Anlage von Rückenmark und Gehirn — schließt sich sehr früh in der Schwangerschaft. Erfolgt dieser Verschluss „nicht oder nur teilweise, spricht man von einem Neuralrohrdefekt“. Das BfR beziffert die Häufigkeit: „In Deutschland treten Neuralrohrdefekte bei schätzungsweise 1 bis 2 von 1000 Schwangerschaften auf.“
Weil sich das Neuralrohr in einer Phase schließt, in der viele Frauen noch nichts von der Schwangerschaft wissen, liegt die Empfehlung vor der Schwangerschaft — nicht erst danach. Das ist der Kern dieser Empfehlung und der Punkt, an dem sie in Ratgebertexten am häufigsten falsch wiedergegeben wird.
Was daraus für Nahrungsergänzung allgemein folgt
Aus einer gut belegten Empfehlung für eine bestimmte Situation folgt keine allgemeine. Folsäure vor und in der Frühschwangerschaft ist ein klar begründeter Einzelfall — kein Argument dafür, Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente vorsorglich in Kapselform einzunehmen.
Der Ausgangspunkt bleibt die Ernährung. Ein Präparat ist dort sinnvoll, wo ein Bedarf begründet ist — und das ist eine ärztliche Einschätzung, keine Selbsteinschätzung.
Verbreitete Aussagen, die nicht zutreffen
Vier Aussagen begegnen einem im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln immer wieder. Keine von ihnen hält der Prüfung stand:
- „Da sie nicht zu den Arzneimitteln gehören, sondern zu den Lebensmitteln zählen, dürfen sie keine Nebenwirkungen haben.“ Das ist falsch. Die rechtliche Einordnung als Lebensmittel sagt nichts über Verträglichkeit aus — die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich auf gesundheitliche Risiken und auf Wechselwirkungen mit Medikamenten hin.
- Die Zuordnung der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte zu den Folgen eines Folsäuremangels. Die belegte Empfehlung bezieht sich auf Neuralrohrdefekte; beides wird häufig in einem Atemzug aufgeführt.
- Die allgemeine Aufforderung, „diese wichtigen Stoffe in Form von Kapseln, Tabletten oder in Pulverform zu sich“ zu nehmen. Sie steht im Widerspruch zur Auskunft des BfR, dass die empfohlene Folatmenge normalerweise über eine ausgewogene Ernährung gedeckt werden kann.
- Die Behauptung, Nährstoffe gingen auf langen Transportwegen „oft schon verloren“. Ohne Beleg und in dieser Pauschalität nicht haltbar.
Ebenfalls nicht haltbar ist die Aussage, wer sich auf die Kraft der Natur besinne, brauche „sich um den Arzt keine Sorgen zu machen“. Solche Aussagen können Menschen davon abhalten, notwendige Behandlung in Anspruch zu nehmen.
Dieser Beitrag nennt keine Produkte und keine Marken.
Quellen
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zu Folat und Folsäure — Unterscheidung Folat/Folsäure, Zufuhrempfehlungen, 400 µg vor und in der Frühschwangerschaft, Neuralrohrdefekte und ihre Häufigkeit, Folatquellen
- Verbraucherzentrale: Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel – keine Arznei — rechtliche Einordnung, gesundheitliche Risiken, Wechselwirkungen mit Medikamenten
- Verbraucherzentrale: Wie sind Nahrungsergänzungsmittel geregelt? — keine Zulassung, Anzeige beim BVL, Verantwortung des Herstellers, Kontrolle erst nach dem Inverkehrbringen
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE): Referenzwert Folat — Unterscheidung von natürlichem Folat und industriell hergestellter Folsäure, Begriff der Folat-Äquivalente zur Berücksichtigung unterschiedlicher Bioverfügbarkeit und Umwandlungsrate; erhöhtes Risiko für angeborene Fehlbildungen von Gehirn und Rückenmark bei unzureichender Versorgung in der Schwangerschaft; Empfehlung von zusätzlich 400 µg synthetischer Folsäure pro Tag für Frauen, die schwanger werden wollen oder könnten, beginnend mindestens 4 Wochen vor Beginn der Schwangerschaft und fortgeführt während des ersten Drittels
Zuletzt überarbeitet am