Gesetzliche und private Krankenversicherung fördert Ernährungsberatungen

Die Auswirkungen ungesunder Ernährung und von Übergewicht führten in den vergangenen Jahren zu steigenden Ausgaben der Krankenversicherungen. Aus diesem Grund halten stets mehr Versicherungsanbieter Angebote bereit, die sich inhaltlich mit dem Thema „Diät“ bzw. mit Ernährungsberatung im Allgemeinen auseinandersetzen – immer dem Grundsatz folgend, dass für Krankenversicherungen bei gesunden Versicherungsnehmern weniger Ausgaben anfallen als bei kranken. Und es sind nicht nur Suchtpräventionen, sondern gerade auch ernährungsbedingte Schwierigkeiten, die in der Erhaltung der individuellen Gesundheit eine wichtige Rolle spielen.

Nicht nur eine Diät selbst wird laut dem Sozialgesetzbuch gefördert: Das SGB V besagt im Zusammenhang, dass körperliche Fitness, Bewegung, Sport, Maßnahmen gegen Suchtmittelkonsum und eben auch für die Gewichtsreduktion (hier gilt § 20 Abs. 1) von den Krankenversicherungen übernommen werden können. Von Kostenübernahmen in Höhe von bis zu 80 Prozent ist hier die Rede. Ebenso kommt § 43 Abs. 2 zum Tragen. Somit sind selbst für Geringverdiener genügend Möglichkeiten gegeben, ihre Gesundheit im Hinblick auf die richtige Ernährung zu schützen und das eigene Leben zu verlängern.

Doch auch privaten Krankenversicherungen ist die gesunde Ernährung ihrer Mitglieder ein wichtiges Anliegen: Hier können es auch Volkshochschulkurse sein, Fitnessstudio-Angebote oder Einzeltherapien, die im Zusammenhang mit einer Diät stattfinden. In allen Fällen ist es jedoch üblich, den Versicherten in Vorauslage treten zu lassen. Das meint: Die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung nehmen die Rechnung des Versicherungsnehmers über die veranschlagte Maßnahme in Empfang, bevor sie die Kosten erstatten.

Ist der Patient noch nicht von einem fehl-ernährungsbedingten Symptom betroffen, kann er sich reine Vorbeugungsmaßnahmen ebenso durch private und auch gesetzliche Krankenkassen bezahlen lassen. Doch hier muss die wissenschaftliche Nützlichkeit der konkreten Maßnahme im Voraus nachgewiesen werden – auch Ökotrophologen, die angedacht werden, müssen eine staatliche Qualifikation innehaben. Doch besteht bereits eine Erkrankung, kann eine Behandlung ohne weitere Überprüfung zur Erstattung angezeigt werden: Dies können Allergien sein, Krebs, Osteoporose, Diabetes, Stoffwechselstörungen und anders. Wie bei anderen Überweisungen auch, ist es hier der Arzt, der die Notwendigkeit dieser Einzelanwendungen zunächst zu unterzeichnen hat. Es können hier Chronikerprogramme über längere Zeitperioden hinweg oder auch stationäre Behandlungen angedacht werden: Hier jedoch unterscheiden sich die Zuvorkommnisse der Krankenversicherungen.

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  • Aber das ist sehr gut, eine tolle Initiative, meine ich. Vielen Dank für den informativen Artikel.

    Veronika Reinbach 24.03.2011 10:14 Antworten

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