Wie kann eine Sonnenallergie behandelt werden?

Juni 11, 2010 by  
Filed under Gesundheit

Nicht alle Menschen freuen sich auf die warme Jahreszeit, für einige ist es fast unerträglich, sich der Sonne auszusetzen, da sie allergisch reagieren. Die Sommerallergie wird generell in drei verschiedene Krankheiten eingeteilt. Zum einen gibt es die Polymorphe Lichtdermatose, die wohl zu den häufigsten Formen der Sonnenallergie zählt. Hierbei bekommt der Betroffene an den Körperstellen, die noch nicht an die Sonne gewöhnt sind, durch die UVA-Strahlung Ausschlag, Bläschen und Juckreiz. In der Regel verschwinden die Symptome nach wenigen Wochen, wenn man sich an die Sonne gewöhnt hat.

Zum anderen gibt es die sogenannte Mallorca Akne, die ihren Namen daher hat, dass sie häufig durch die Sonne in südlichen Ländern verursacht wird. Urlauber reagieren oft empfindlich auf die Kombination von dem UV-Licht der Sonne und den Inhaltsstoffen von Sonnenschutzmitteln, sodass es zu Hautreizungen kommt, die ähnlich wie Akne aussehen.

Eine weitere Form der Sommerallergie ist die Photoallergische Reaktion. Hierbei neigt der Betroffene zu Allergien oder Verfärbungen der Haut, die durch die Reaktion von Sonne und einem anderen Stoff, wie zum Beispiel Arzneimittel, Parfüm oder bestimmten Pflanzen, ausgelöst werden.

Wie kann eine Sonnenallergie behandelt werden?

Je nachdem unter welcher Form der Sommerallergie man leidet, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Vorbeugung oder zur Behandlung der Allergie. Bei der polymorphen Lichtdermatose ist es ratsam, die Sonneneinstrahlung komplett zu meiden oder aber Sonnenschutzmittel mit einem hohen UVA-Schutz zu verwenden. Vorbeugen kann man der Allergie auch durch die regelmäßige Einnahme von Beta-Caroten oder durch eine stufenweise Lichttherapie, die vom Arzt angeordnet werden kann.

Die Mallorca Akne lässt sich verhindern, indem man darauf achtet, nur Sonnengel mit einem sehr hohen UVA-Schutz zu verwenden, da dieses fettfrei ist und keine Emulgatoren enthält. Generell sollte man bei Sonnenschutzmitteln auf Angaben wie “emulgatorfrei” oder “fettfrei” achten und auch ausserhalb der Sonne für die Haut nur Pflegemittel verwenden, die nicht so fetthaltig sind.

Bei der Photoallergischen Reaktion sollte man auf Parfüm und parfümierte Cremes so gut es geht verzichten. Wer regelmäßig Medikamente einnehmen muss, sollte sich vorher erkundigen, wie sich diese unter UV-Einstrahlung auswirken. Zudem ist es ratsam, ausschließlich Sonnenschutzmittel mit Mikropigmenten zu verwenden um eine Sonnenallergie zu vermeiden.

Lichtschutzfaktor und Sonnenschutzmittel

Mai 14, 2009 by  
Filed under Beauty & Pflege

In Zeiten von Ozonloch und Klimawandel nimmt der Schutz der Haut einen immer höheren Stellenwert ein. Denn die Haut hat ein langes Gedächtnis und nimmt uns jeden Sonnenbrand übel. In südlichen Breiten wie in Australien oder dem südlichen Afrika, ist es schon seit Jahren üblich sich vor der Sonne zu schützen und Präparate mit hohem Lichtschutzfaktor zu benützen. Und auch bei uns wächst langsam das Bewusstsein, dass ein wirksamer Schutz vor den Strahlen der Sonne immer wichtiger wird.

Für ein gutes Sonnenschutzmittel sind folgenden Kriterien ausschlaggebend, es sollte einen hohen Licht und Breitbandschutz besitzen, außerdem muss es Schweiß und wasserfest sein. Was den Lichtschutzfaktor angeht, so sollte der nicht unter 15 liegen, für Kinder eher noch höher, denn ihre Haut ist noch empfindlicher als die eines Erwachsenen. Für Bergsteiger oder Wassersportler sollte es ein richtiger Sunblocker mit Faktor 40 sein, denn Wasser und Schnee reflektieren die Strahlen und vervielfachen die Wirkung der Sonne wie ein Spiegel. Exponierte Körperstellen wie die Ohren, die Nase und die Schultern sollten immer besonders sorgfältig eingecremt werden, denn hier tritt ein Sonnenbrand besonders schnell auf.

Ein wichtiger Punkt beim Sonnenschutz ist die Kleidung, hier gibt es die sogenannte 4 H Regel. Die Kombination aus Hut-Hose-Hemd-hoher Lichtschutzfaktor bietet den besten Schutz gegen einen Sonnenbrand. Auch ein guter Sonnenschutz hält nicht ewig und nach jedem Aufenthalt im Wasser sollte die Sonnencreme wieder neu aufgetragen werden. Der Lichtschutzfaktor besagt wie lange man in der Sonne bleiben kann ohne dass die Haut Schaden nimmt. Ist diese Zeit abgelaufen so nützt es nichts sich neu einzucremen, dann heißt es ab in den Schatten!

In vielen Urlaubsländern kann man immer wieder beobachten, dass die Touristen in den heißesten Stunden des Tages zwischen 11 und 15 Uhr am Strand liegen und sich dort regelrecht grillen lassen. Diese Urlauber sind sehr leicht erkennbar denn ihre Haut leuchtet schon nach kurzer Zeit in feurigem Rot. Besser ist es diese Stunden zu meiden und die ersten Tage des Urlaubs eher im Schatten zu verbringen. Für viele ist daher naheliegend ihre Haut unter der künstlichen Sonne der Solarien zu bräunen und sich so einen Sonnenschutz aufzubauen. Das ist jedoch ein Trugschluss denn die überwiegend auf UV-A Strahlung basierenden Sonnenliegen machen die Haut zwar braun, bewirken aber keinen wirksamen Sonnenschutz.

Besser ist es sich an seinem individuellen Hauttyp zu orientieren, denn jeder Mensch gehört zu einem der 4 Hauttypen der vom keltisch hellhäutigen bis zum mediterranen Typ reicht. Wer zu den hellhäutigen blonden oder gar rothaarigen Menschen gehört sollte die Sonne meiden oder sich mit einem sehr hohen Lichtschutzfaktor schützen. Denn die Gefahr von Hautkrebs ist bei diesem Hauttyp besonders hoch, der Aufenthalt in der Sonne sollte ein Vergnügen sein und nicht die Gesundheit gefährden.

Definition Naturkosmetik

Januar 23, 2008 by  
Filed under Beauty & Pflege

Eine Diskussion über die Definition von Naturkosmetik wird in Deutschland bereits seit einigen Jahren geführt. Der Ausschuss „Lebensmittelhygiene und Lebensmittelüberwachung“ der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder (ALÜ) hat sich mehrmals mit der Frage der Definition von Naturkosmetik beschäftigt. So hatte er im Jahre 1985 festgestellt, dass bei Verwendung des Begriffes Naturkosmetik die Verwendung von Konservierungsmitteln als irreführend im Sinne des § 27 Abs. 1 Nr. 3 LMBG (Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz, zwischenzeitlich abgelöst durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) zu sehen sei. Diese Regelung war allerdings insofern unbefriedigend, als dass insbesondere Naturstoffe besonders anfällig für das Wachstum von Mikroorganismen sind und somit das kosmetische Mittel schnell verkeimen kann, was letztlich zu einer Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers führt.

Vor diesem Hintergrund hatte das damalige Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als zuständiges Ministerium in den Jahren 1992/1993 mehrere Anhörungen mit dem Ziel der Festlegung einer – zunächst für Deutschland – einheitlichen Definition von Naturkosmetik durchgeführt. Es wurde ein Definitionsvorschlag erarbeitet, der auch von allen Beteiligten – Überwachung, Verbraucherverbände und Industrie – getragen wurde. Gleichzeitig hat das BMG diese Definition den übrigen EU-Mitgliedstaaten vorgestellt. Inzwischen haben sich einige Mitgliedsstaaten auf Ebene des Europarats dieser Definition im Wesentlichen angeschlossen. In Deutschland wird diese Definition mittlerweile weitgehend als Basis für die Beurteilung von Naturkosmetika verwendet. Nach ihr können bestimmte kosmetische Mittel, wie z. B. Sonnenschutzmittel, die UV-Filter der Anlage 7 der Kosmetik-Verordnung enthalten, nicht als Naturkosmetika angeboten werden.

Quelle: Industrieverband Körperpflege und Waschmittel e. V.

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